Text der Seite
Termine
Fristen für das Sommersemester 2009

Rückmeldefrist:
19.12. - 13.02.2009
Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 13. März 2009 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.
Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
19.12. - 13.02.2009
Bewerbungsfrist:
01.10.2008 - 15.01.2009

Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
02.02. - 05.03.2009
Belegfrist:
15.03. - 15.04.2009
Gast- und Nebenhörer können nur bis zum Ende der Immatrikulationsfrist angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.
Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung im WS 2009/2010:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit
Anträge auf Ausstellung des Vorprüfungszeugnisses werden laufend angenommen.

Fristen für das Wintersemester 2009/2010

Rückmeldefrist:
01.06. - 24.07.2009
Verspätete Rückmeldungen sind nur vier Wochen lang nach Ablauf der Rückmeldefrist bis zum 22. August 2009 unter Zahlung einer Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 Euro möglich, danach folgt andernfalls die Exmatrikulation von Amts wegen.
Anträge auf Befreiung vom Semesterticket (§ 3 Abs. 2 SemticketO):
01.06. - 24.07.2009
Bewerbungsfrist:
01.04. - 15.07.2009

Immatrikulationsfrist für vergabebeschränkte Studiengänge:
10.08. - 11.09.2009
Belegfrist:
15.09. - 15.10.2009
Gast- und Nebenhörer können nur bis zum Ende der Immatrikulationsfrist angenommen werden. Für sie gilt die Belegfrist ebenfalls.
Zulassungsanträge für die Abschlussprüfung im SS 2010:
Abgabe bis zum Ende der Vorlesungszeit
Anträge auf Ausstellung des Vorprüfungszeugnisses werden laufend angenommen.

Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr!