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Antrag auf Immatrikulation
Zum Wintersemester 2009/2010 ist nur noch eine "Online-Bewerbung" möglich.
Zur Online Bewerbung
Antrag auf Adressänderung
Hier können Sie einen Antrag auf Adressänderung runterladen. Alternativ ist die Änderung auch formlos möglich.
Antrag auf Adressänderung herunterladen
Antrag auf Ausstellung einer Studienzeitbescheinigung für die Rentenversicherung
Wenn Sie einen Nachweis für die Rentenversicherung über die Studienzeiten benötigen, finden Sie hier einen Antrag:
Antrag auf Erstellung einer BfA-Bescheinigung
Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen
Mit diesem Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen können Sie sich externe Studienleistungen anerkennen lassen.
Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen
Antrag auf Exmatrikulation
Zu dem Antrag auf Exmatrikulation gehört der vollständig aufgefüllte Laufzettel. Den Laufzettel erhalten Sie zusammen mit dem Antrag auf Exmatrikulation.
Antrag auf Rückerstattung von gezahlten Beträgen
Sollten Sie einen Antrag auf Rückerstattung von gezahlten Beträgen stellen, fügen Sie bitte unbedingt einen Nachweis (z.B. Kontoauszug) dem Antrag bei.
Antrag auf Übersetzung der Abschlussunterlagen in englisch
Die Ausstellung der Abschlusszeugnissen in englischer Schreibweise ist kostenlos. Allerdings ist eine Übersetzung nur in englisch möglich.
Antrag auf Beurlaubung für ein Semester
Der Antrag auf Beurlaubung kann bis 8 Wochen nach Vorlesungsbeginn des laufenden Semesters (für welches Sie beurlaubt werden möchten) gestellt werden. Bitte reichen Sie einen Nachweis für den Beurlaubungsgrund zusammen mit dem Antrag ein. Beachten Sie außerdem, dass Sie sich für das Urlaubssemester zurückgemeldet haben müssen. Erst dann kann eine Beurlaubung bearbeitet werden.
Der Studierendenstatus bleibt im Urlaubssemester bestehen.
Antrag für Gast- oder Nebenhörer
Nachdem Sie den Antrag auf Gast- oder Nebenhörerschaft in der Studienverwaltung eingereicht haben, erhalten Sie die Gast- Nebenhörerkarte. Mit dieser Karte können Sie maximal 30 Semesterwochenstunden (SWS) an der Beuth Hochschule besuchen. Als Gasthörer/in müssen Sie gem. § 3 (2) GebEntgeltO Teilnahmegebühren entrichten. Als Nebenhörer/in reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein.
Antrag auf Studiengangswechsel
Wenn Sie einen Studiengang innerhalb der Beuth Hochschule wechseln möchten, können Sie sich hier einen Antrag dazu runterladen. Dem Antrag auf Studiengangswechsel fügen Sie bitte einen Antrag auf Immatrikulation bei. Die restlichen geforderten Unterlagen liegen bereits in Ihrer Studierendenakte und muss dementsprechend nicht nachgewiesen werden.