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Exmatrikulation
Jede Studentin und jeder Student kann sich auf schriftlichen Antrag exmatrikulieren lassen. Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie in der Studienverwaltung. Die Exmatrikulation wird mit Eingang des Antrags wirksam, man kann allerdings auch ein beliebiges Datum bis zum Ende des Semesters wünschen. Von Seiten der Hochschule finden Exmatrikulationen lediglich wegen endgültig nicht bestandener Leistungen statt oder wenn Sie sich für das nächste Semester nicht rückmelden.