Beuth Hochschule für Technik Berlin

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Anerkennung von Studienleistungen

Wenn Sie bereits Studien- oder Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen erzielt haben, können Sie deren Anrechnung für Ihr Studium an der Beuth Hochschule beantragen. Bereits früher an der Beuth Hochschule erworbene Leistungen werden von Amts wegen auf ihre Verwendbarkeit im neuen Beuth Hochschul-Studium überprüft.

Anträge stellen Sie bitte bereits möglichst schon vor Ihrer Einschreibung in der Studienverwaltung, damit sie unmittelbar nach Ihrer Immatrikulation bearbeitet werden können. Informationen zur Vergleichbarkeit von Fachinhalten erfahren Sie durch Einsicht in die Modulbeschreibungen Ihres neuen Studiengangs. Oder fragen Sie die/ den Anrechnungsbeauftragten für Ihren Studiengang. Bitte fügen Sie Ihren Anträgen Unterlagen über Stoffinhalt und Umfang der abgeschlossenen Lehrveranstaltungen bei.

Über das Ergebnis der Anrechnung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Studienverwaltung.

Wenn Sie ein Fach oder Modul, das Sie sich anrechnen lassen wollen, bereits belegt haben und Sie nehmen an der Leistungskontrolle teil, bevor über Ihren Anrechnungsantrag entschieden wurde, gilt die von Ihnen an der TFH Berlin erzielte Note.

Sind Sie sich unsicher wegen der Anerkennung von Studienleistungen, wenden Sie sich rechtzeitig an die Studienfachberatung des Studiengangs oder fragen Sie zunächst bei der Zentralen Studienberatung nach.

Stand: 01.04.09
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© 2009 Beuth Hochschule, Redaktion: Zentrale Studienberatung