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für ein Master-Studium
Was ist ein Masterstudiengang?
Ein konsekutives Master-Studium schließt inhaltlich an ihr Bachelorstudium an. Sie können sich mit einem entsprechenden Bachelor-Abschluss oder Diplom-Abschluss bewerben.
Master-Studiengänge dauern zwischen 2 und 4 Semester und Sie erwerben einen zweiten, berufsqualifizierenden Studienabschluss.
Wann bewerbe ich mich?
Für Studiengänge, die zum Wintersemester beginnen, bewerben Sie sich ab Anfang April bis zum 15. Juli. Für Studiengänge, die zum Sommersemester anfangen, können Sie sich ab Oktober bis zum 15. Januar bewerben. Ihre Unterlagen müssen bis Bewerbungsschluss vollständig in der Studienverwaltung eingegangen sein. Der Poststempel ist nicht maßgeblich.
Es kann sein, dass Sie Ihr Bachelor-Studium erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist beenden. In diesem Fall können Sie sich mit einer Bestätigung der Hochschule bewerben, in der bestätigt wird, dass alle bisherigen Module erfolgreich abgeschlossen sind und dass all übrigen Module einschliesslich der Abschlussprüfung im Bewerbungssemester erledigt werden können. Die Bescheinigung muss auch eine vorläufige Durchschnittsnote aufgrund der bisherigen Noten enthalten.
Wie bewerbe ich mich?
Eine Bewerbung für einen Studiengang der Beuth Hochschule für Technik Berlin ist nur noch über die Online-Bewerbung möglich. Sie müssen den ausgedruckten Online-Antrag unterschreiben und mit den dazugehörenden Unterlagen einreichen.
Welche Unterlagen gehören zur Bewerbung?
Der von Ihnen unterschriebene ausgedruckte Online-Antrag zusammen mit
· einer beglaubigten Kopie Ihres ersten Studienabschlusses und
· einer Kopie Ihrer Geburtsurkunde.
Wo kann ich meine Unterlagen beglaubigen lassen?
Zum Beispiel in Notariaten und Bürgerämtern. Beglaubigungen sind kostenpflichtig.
Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich in der Studienverwaltung der Beuth Hochschule abgeben und alle Nachweise im Original sowie in einfacher Kopie vorlegen, können Sie auf beglaubigte Kopien verzichten.
Kann ich mehrere Anträge an der TFH abgeben?
Sie können zu jedem Semester nur einen Immatrikulationsantrag an der Beuth Hochschule stellen. Bei mehreren Anträgen wird nur der letzte, fristgerecht eingegangene Antrag bearbeitet.
Kann ich mich an mehreren Hochschulen bewerben?
Ja, Sie können sich an verschiedenen Hochschulen parallel bewerben.
Wie oft kann ich mich bewerben?
Sie können sich immer wieder bewerben.
Wo bewerbe ich mich?
Ihre Bewerbungsunterlagen geben bzw. senden Sie postalisch an die
Studienverwaltung der Beuth Hochschule für Technik Berlin
Luxemburger Str. 10
13353 Berlin
Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht möglich.
Bestätigung über den Eingang der Unterlagen
Benötigen Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte zusätzlich eine frankierte und an Sie adressierte Postkarte mit Ihrer Anschrift bei.
Welches Bachelor- bzw. Diplom- Studium wird vorausgesetzt?
Konsekutive Master-Studiengänge sind weiterführende Studiengänge. Sie bauen inhaltlich auf das Bachelor-Studium auf. Ausnahmen bilden zum Teil weiterbildende Master-Studiengänge und der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Projektmanagement der Beuth Hochschule.
Welches Studium Sie als Zulassungsvoraussetzung benötigen, um sich für einen Master-Studiengang bewerben zu können, steht in der jeweiligen Master-Studienordnung. Über die Eignung vergleichbarer Vorbildungen wird im Einzelfall entschieden.
Bekomme ich einen Studienplatz?
Das kann leider niemand voraussagen. Die Beuth Hochschule stellt eine begrenzte Zahl von Master-Studienplätzen zur Verfügung. Gehen mehr Bewerbungen für einen Studiengang ein, als Plätze vorhanden sind, vergibt die Beuth Hochschule die Plätze gemäß ihrer Auswahlordnung.
In diesem Auswahlverfahren wird die Note des Erststudiums, die Note der schriftlichen Abschlussarbeit des Erststudiums, Berufstätigkeit und die Wartezeit seit Studienabschluss gewertet. Das größte Gewicht hat die Abschlussnote des Erststudiums.
Details zum Verfahren und Erläuterungen finden Sie in der Ordnung für die Durchführung von Auswahlverfahren in Master-Studiengängen an der Beuth Hochschule für Technik Berlin, die Sie auf der rechten Seite unter Quicklinks finden.
Das Nachrückverfahren
Werden im ersten Durchgang des Auswahlverfahrens Studienplätze nicht angenommen, werden diese freien Plätze an die nächsten Bewerberinnen und Bewerber weitergegeben. Es wird solange nachgerückt, bis alle Studienplätze vergeben sind. Für dieses Nachrückverfahren müssen Sie sich nicht anmelden.
Sollten danach noch Plätze frei sein, können Sie sich für diese auch nach Ende der Bewerbungsfrist bewerben.
Das gesamte Vergabeverfahren kann sich unter Umständen bis nach Vorlesungsbeginn hinziehen.
Wartezeit
Wartezeit ist die Zeit, die Sie seit Erreichen der formalen Studienvoraussetzungen nicht immatrikuliert waren, d.h. seit Abschluss Ihres Bachelor- bzw. Diplom-Studiums. Wartelisten gibt es nicht. Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, können Sie sich für das nächste Semester neu bewerben.
Wann erhalte ich einen endgültigen Bescheid?
Die ersten Zusagen im Auswahlverfahren verschickt die Studienverwaltung unverzüglich - oft bereits 2 – 3 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Die endgültigen Absagen werden erst nach Abschluss des gesamten Auswahlverfahrens versandt.
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Wenn Sie sich bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel für ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester bewerben möchten, benötigt die Studienverwaltung Leistungsnachweise vom bisherigen Studium. Nur so kann die Studienverwaltung prüfen, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden können.
Die Immatrikulation (Einschreibung)
Haben Sie einen Zulassungsbescheid von der Beuth Hochschule erhalten, können Sie sich per Post immatrikulieren (einschreiben). Hierzu müssen Sie den Abschnitt mit der Erklärung über die Studienplatzannahme unterschrieben mit den im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen einreichen bzw. übersenden.
Die Frist für die Einschreibung, die im Bescheid genannt ist, muss unbedingt eingehalten werden, da sonst der Studienplatz weitervergeben wird.
Welche Unterlagen sind für die Immatrikulation erforderlich?
Folgende Unterlagen sind für die Einschreibung erforderlich, zusätzlich zu den bei der Bewerbung eingereichten Unterlagen. Die tatsächlich einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid:
- Bescheinigung über eine bestehende Krankenversicherung (Unterlagen zur Einschreibung an einer Hochschule) oder der Nachweis der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
- Nachweis der Zahlung der Semestergebühren
- ggf. Antrag auf Anerkennung, Exmatrikulationsbescheid der zuletzt besuchten Hochschule (bei einem Hochschul- bzw. Studiengangwechsel)
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
Haben Sie noch Fragen zum Bewerbungsablauf bzw. zur Antragstellung auf Immatrikulation?
Antworten auf Ihre Fragen zur Studienplatzvergabe und zu freien Studienplätzen beantworten gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studienverwaltung. Wenn Sie Fragen zur Wahl Ihres Studiums haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.