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Patent
Ein Patent wird erteilt, wenn die Erfindung neu ist und demnach nicht zum Stand der Technik gehört. Neu heißt hier, dass die Erfindung sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Zudem muss die Erfindung gewerblich anwendbar sein und auf einer technischen Lösung eines Problems beruhen.
Für die Anmeldung eines Patents muss in Form von Patentansprüchen erklärt werden, worin die Erfindung besteht und welcher Schutz im Einzelnen beansprucht wird. Diese Patentansprüche sind von äußerster Relevanz für das Schutzrecht und sind knapp, klar und eindeutig zu formulieren.