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Beurlaubung
Studierende können aus wichtigen persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist grundsätzlich nur für ein, höchstens jedoch für zwei aufeinanderfolgende Semester möglich.
Die Beurlaubung ist grundsätzlich bis acht Wochen vor Ende der Vorlesungszeit (Ausschlussfrist) für ein laufendes Semester schriftlich in der Studienverwaltung zu beantragen. Für das erste Urlaubssemester müssen Gründe nicht nachgewiesen werden. Allen weiteren Anträgen sind begründende Unterlagen beizufügen.
Während eines Urlaubssemesters kann man nicht an Prüfungen teilnehmen. Der Leistungsstand vor dem Urlaubssemester wird für die Dauer der Beurlaubung eingefroren.