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Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
für alle, die sich heute neue Chancen im Job sichern möchten, wird Weiterbildung immer wichtiger. Die Bundesregierung hat dies erkannt und unterstützt die Teilnahme an einer Weiterbildung mit finanziellen Beihilfen.
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten die Sie bei der Teilnahme an einem unserer Angebote in Anspruch nehmen können sind folgende:
Steuerliche Absetzbarkeit, Begabtenförderung, Bildungsscheck NRW, Meister-BAföG,
Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Lehrgangskosten
Auch der Staat beteiligt sich an Ihrer Weiterbildung. Denn Sie können Ausgaben für eine beruflich bedingte Fortbildung jetzt in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Das entschied kürzlich der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil. Die volle Absetzbarkeit aller Kosten gilt auch für Fernkurse.
Wenn Sie Arbeitnehmer/in sind, machen Sie die Aufwendungen für das Fernstudium als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend. Als Freiberufler, Gewerbetreibender und Selbstständiger geben Sie die Kosten als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung an.
Welche Auslagen können Sie im Einzelnen geltend machen?
Sie können das Nutzungsentgelt bei der Steuererklärung angeben, zusätzlich auch begleitende Kosten, z. B. Arbeitsmittel (Bücher, Software, Fachzeitschriften), Kosten PC für Computerkurse, anteilige Internetkosten für Online-Kurse, Reisekosten, Fahrten zu Lerngemeinschaften und Übernachtungen.
Wir stellen Ihnen für jedes Semester eine Bescheinigung über das gezahlte Nutzungsentgelt sowie für die Teilnahme an der Präsenzphase in der Beuth Hochschule für Technik Berlin aus.
Bitte beachten Sie: die genaue Höhe der Steuerersparnis ist abhängig von Ihrem Einkommen und davon, wie viel Steuern Sie zahlen. Von Ihrem Sachbearbeiter im Finanzamt oder Ihrem Steuerberater erhalten Sie verbindliche Informationen zur Absetzbarkeit Ihres Fernstudiums.
→ Sprechen Sie auch mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Fördermöglichkeiten
Begabtenförderung
Wenn Sie einen anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen haben, unter 25 Jahre alt sind (bei Anrechnungszeiten maximal 28 Jahre alt) und Ihren Berufsabschluss mit mindest 87 Punkten oder besser als „gut“ bestanden oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen sind, dann können Sie Begabtenförderung für berufliche Bildung beantragen. Der Gesamtförderbetrag hierfür umfasst 5.100,00 €.
Detaillierte Informationen über die Begabtenförderung erhalten Sie unter www.begabtenfoerderung.de.
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie ab sofort den NRW-Bildungsscheck erhalten. Mit diesem unterstützt das Land NRW eine beruflich orientierte Fortbildung finanziell. Das Land übernimmt die Hälfte der Kursgebühren, bis maximal 750,00 Euro pro Bildungsscheck.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie
per Telefon 0180 3100 118 (9 Cent pro Minute)
per Internet: www.bildungsscheck.nrw.de
Meister-BAföG
Grundsätzlich richtet sich die Gewährung des Meister-BAföGs nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Ziel ist es, Berufspraktiker bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen bzw. sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Aufgrund dieser Ziele ist die Vergabe des Meister-BAföGs an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
Sie können das Meister-BAföG für alle Lehrgänge beantragen, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse oder auf gleichwertige Prüfungen nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Dazu zählen folgende Angebote des Fernstudieninstituts:
das Fernstudium Rechtsfachwirt – Abschluss vor der Rechtsanwaltskammer
das Fernstudium Notarfachwirt – Abschluss vor der Notarkammer
Sie können das Meister-BAföG beantragen, wenn Sie über eine abgeschlossene Erstausbildung oder über eine mehrjährige und einschlägige Berufspraxis verfügen. Diese müssen fachlich zu Ihrem angestrebten Fortbildungsziel passen.
Sie erhalten einen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Auch die Kosten der anfallenden Prüfungsgebühr müssen Sie nachweisen. Schicken Sie eine Kopie der Rechnung an die Behörde, die Ihren Meister-BAföG-Antrag bewilligt hat.
Der Maßnahmebeitrag besteht aus zwei Anteilen: einem Zuschuss von 30,5 % (diesen müssen Sie nicht zurückzahlen) und einem Bankdarlehen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Sie müssen das Ihnen zustehende Darlehen aber nicht in Anspruch nehmen.
Es bestehen keine Einkommens- oder Vermögensbegrenzungen für den reinen Maßnahmebeitrag (also die Finanzierung des Lehrgangs –und Prüfungsgebühren). Für die Gewährung des Meister-BAföG gibt es keine Altersbegrenzung.
Genaue Informationen sowie die Antragsformulare dazu finden Sie im Internet unter:
Telefon: 0800-MBAFOEG oder 0800-6223634
(Gebührenfreie Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.