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Praxisphasen
Grundsätzlich dienen Praxisphasen der wechselseitigen Integration von Wissenschaft und Praxis und sind verbindlich für alle Studiengänge, die auf der Grundlage der geltenden Rahmenordnungen durchgeführt werden. Die Praxisphasen an der Beuth Hochschule werden als Module oder Teilleistungen eines Moduls in den Studienordnungen ausgewiesen.
Praxisphasen werden in einem Unternehmen außerhalb der Beuth Hochschule unter Anleitung von betrieblichen Betreuer/innen durchgeführt. Die Studierenden übernehmen ingenieurmäßige Aufgaben.
Die Beuth Hochschule für Technik Berlin sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Bereitstellung von geeigneten Praxisplätzen.
Unfallversicherung
Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen grundsätzlich bei der Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule stehen.
Arbeitsunfall im Sinne der Reichsversicherungsordnung, z.B.
- bei der Teilnahme an Vorlesungen
- bei Exkursionen
- auf dem Weg zu einer Veranstaltung der Hochschule (Wegeunfall) und
- bei Tätigkeiten in Hochschulgremien
Die Versicherungsleistungen umfassen u.a.
- Unfallverhütung
- medizinische Leistungen (Heilbehandlung)
- schulische und berufsfördernde Leistungen
- Verletztengeld
- Verletztenrente
- Leistungen im Todesfall
Das Unfallereignis ist bei der Unfallkasse Berlin spätestens drei Tage nach Bekanntwerden durch die Hochschule zu melden. Dieser Pflicht kann die Hochschule nur dann nachkommen, wenn sie rechtzeitig von dem Unfall erfahren hat.
Deshalb sollen Studierende im eigenen Interesse "Arbeitsunfälle", insbesondere Wegeunfälle, unverzüglich der Hochschule mitteilen. In der Regel erfolgt diese Mitteilung an das jeweilige Fachbereichssekretariat.