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Gast- und Nebenhörerschaft
Wie wird man Gasthörer?

Eine Gast- bzw. Nebenhörerkarte bekommen Sie in der Studienverwaltung. Diese erhalten Sie nur innerhalb der Immatrikulationsfristen.
Sie benötigen zur Teilnahme an einer Lehrveranstaltung die Zustimmung der zuständigen Lehrkraft, d.h. die Unterschrift der/s jeweiligen Dozentin/en der Veranstaltung. Die Stundenpläne (und die jeweiligen DozentInnen) finden Sie im Internet.
Mit dem unterschriebenen Antrag gehen Sie dann zur Studienverwaltung. Der Antrag muss innerhalb der Belegfrist dort wieder abgeben werden. Die Belegfristen finden Sie auf der rechten Seite unter Quicklinks “Termine". Als Gasthörer/in müssen natürlich auch die Gebühren überwiesen werden.
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gast- oder Nebenhörer/in gilt nur für einzelne Lehrveranstaltungen und muss jedes Semester erneut beantragt werden. In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des ersten Semester nicht zulässig.
Die Gebühren für Gasthörer/innen richten sich nach dem Umfang der belegten Semesterwochenstunden (SWS). Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, zahlen als Nebenhörer keine Gebühr.
Erbrachte Leistungsnachweise können nach Maßgabe der Rahmenprüfungsordnung anerkannt werden. Nicht-bestandene Prüfungen werden ebenfalls in einem späteren Studium an der Beuth Hochschule angerechnet.