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Zulassungsbedingungen
für postgraduale und weiterbildende Studiengänge
Für die weiterbildenden Masterstudiengänge der TFH Berlin gelten andere Zulassungsbedingungen als für die grundständigen Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengänge. Die weiterbildenden Masterstudiengänge sind zum Teil kostenpflichtig und bauen inhaltlich nicht direkt auf die an der TFH angebotenen Bachelorstudiengänge auf.
Zur Bewerbung für die weiterbildenden Masterstudiengänge - wie auch für die konsekutiven Masterstudiengänge - müssen Sie ein bereits abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität nachweisen. Allerdings benötigen Sie zum Teil zusätzlich eine entsprechende, qualifizierte Berufserfahrung zur Bewerbung, die Bewerbungsunterlagen sind jedoch dieselben wie für die anderen Studiengänge.
Bitte schauen Sie sich die Übersicht zu den angebotenen Studiengängen an. Sie finden auf diesen Seiten auch weiterführende Informationen der Studiengänge mit entsprechenden Hinweisen. Für internationale Bewerberinnen und Bewerber ist zu beachten, dass nicht in allen weiterbildenden Masterstudiengängen ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse gefordert ist, zum Beispiel die DSH II-Prüfung oder ein entsprechendes Äquivalent.
Bei Fragen zu den weiterbildenden Studiengängen der TFH Berlin wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der TFH Berlin.
Die inhaltlich direkt an einen Bachelorstudiengang der TFH Berlin anschliessenden Masterstudiengänge, d.h. konsekutive Masterstudiengänge, finden Sie auf der Übersichtsseite "Masterstudiengänge".