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Studieren ohne Abitur
Sie können in Berlin auch ohne Hochschulreife aufgrund einer fachgebundenen Studienberechtigung studieren. Mit Ihren Fragen zu einem Studium ohne Hochschulreife wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.
Studienbewerber/innen ohne Hochschulzugangsberechtigung können nach §11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) vorläufig immatrikuliert werden. Über die endgültige Immatrikulation wird aufgrund der in den ersten beiden Studiensemestern erbrachten Studienleistungen entschieden.
Als Voraussetzung müssen Sie
- einen Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
- eine für den gewünschten Studiengang geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und
- danach eine mindestens vierjährige einschlägige Berufserfahrung oder einen Abschluss als Meister/in, Techniker/in oder Betriebswirt/in nachweisen.
Im Bewerbungsantrag ist angegeben, welche Unterlagen Sie für die Bewerbung benötigen.
Sie erfüllen die Bedingungen für die fachgebundene Studienberechtigung nicht? Sie können über den zweiten Bildungsweg eine Hochschulreife nachholen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Berliner Senatsverwaltung über den Quicklink “Zweiter Bildungsweg”.