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Geistiges Eigentum
Die wesentlichsten Formen der Rechtsansprüche bezüglich geistigen Eigentums sind Patente, Urheberrechte, Markenzeichen, industrielle Designs und Geschäftsgeheimnisse. Für das Ausmaß und die Dauer von Rechtsansprüchen zum Schutz des geistigen Eigentums gibt es gesetzliche Regelungen.
Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster. Während letztgenannte zum Schutz einer ästhetischen Gestaltung dienen, gibt es für technische Erfindungen das Patent oder Gebrauchsmuster. Diese Schutzrechte geistiger Leistungen gewähren für eine begrenzte Zeit Monopol-Schutzrechte.
Gewerbliche Schutzrechte werden aufgrund einer eingereichten Anmeldung bei der jeweils zuständigen Behörde erteilt. Ein Schutz der Erfindung vor dem Gebrauch durch Dritte, erhält demnach nur der, der seine Erfindung auch anmeldet.