Beuth Hochschule für Technik Berlin

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Antrag Fernstudienmodule
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FSI-Studienführer
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Informationen zum Studienablauf

Studienablauf
Kurseinheiten (Lehrbriefe) mit Einsendeaufgaben sind das wichtigste Lehr-/ Lernmaterial der angebotenen Fernstudien. Nach erfolgreicher Bearbeitung der Kurseinheiten müssen die Teilnehmenden in der Regel zum Ende eines Semesters Präsenzveranstaltungen inkl. Prüfungen wahrnehmen, die an der Beuth Hochschule für Technik Berlin durchgeführt werden.

Nutzungsentgelte
Für die vom Fernstudieninstitut angebotenen Fernstudien werden Nutzungsentgelte erhoben, die semesterweise zu entrichten sind.
Das für ein Semester entrichtete Nutzungsentgelt berechtigt zum Bezug des Fernstudienmaterials, zur Korrektur der Einsendeaufgaben, zur Beantwortung allgemeiner und fachlicher Fragen, die die Fernstudien betreffen, sowie zur Teilnahme an der Präsenzphase einschließlich Prüfung.
Für die Anreise und Unterkunft zur Präsenzphase haben die Teilnehmenden selbst zu sorgen.

Das Nutzungsentgelt wird nach der Zulassung zum Fernstudium zu Beginn eines jeden Semesters fällig. Eine Rückerstattung ist nur entsprechend den gesetzlichen Widerrufsbedingungen möglich (s. o. ANTRAG FERNSTUDIENMODULE). Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, mehrsemestrige Fernstudien im nächsten Semester fortzusetzen.

Gültigkeitsdauer
Die gesamten Nutzungsentgelte gelten vorbehaltlicher Änderungen. Ein Rechtsanspruch lässt sich daraus nicht ableiten.
Begonnene einsemestrige Fernstudienmodule müssen in der Regel nach 2 Jahren und bei mehrsemestrigen Modulen nach 3 Jahren abgeschlossen sein.

Studentenstatus
Ausschließlich die TeilnehmerInnen an Master-Studiengängen erhalten den Status immatrikulierter Studierender. Bei der Immatrikulation und Rückmeldung fallen zusätzlich zu den Entgelten für das Studienangebot Beiträge zum Studentenwerk und für die Studierendenschaft an.
Weder TeilnehmerInnen in den Master-Studiengängen noch in der Weiterbildung haben einen Anspruch auf ein Semesterticket.

Wichtige Hinweise
Als Einrichtung einer Hochschule erfüllen unsere Fernstudienmodule die Forderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Eine Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist für unsere Angebote daher nicht erforderlich.
Die mit Siegel der ZFU gekennzeichneten Module wurden seit 1990 zugelassen, um eine Förderung nach dem damals geltenden Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zu ermöglichen. Eine solche Förderung von Fernstudium ist nach SGB III nur noch selten möglich und mit dem zuständigen Arbeitsamt vor Abschluss des Vertrages mit dem Fernstudieninstitut zu klären.
Weitere Fördermöglichkeiten durch Dritte sind ebenso vor Abschluss des Fernstudienvertrages zu klären.

Wiederholer-/Nachholer-Gebühr
Müssen Studienleistungen von Teilnehmenden in einem anderen als dem Belegsemester nach- bzw. wiederholt werden, so wird dafür eine Gebühr fällig.

Stand: 30.04.09
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