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Prüfungsanmeldung
Für die Anmeldung zu Ihrer Abschlussprüfung gehen Sie bitte in Ihr Fachbereichssekretariat. Dort erhalten Sie den erforderlichen Vordruck. Sie sind gemäß § 18 RPO III zur Abschlussarbeit zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Immatrikulation im betreffenden Studiengang,
- in Diplomstudiengängen die bestandene Vorprüfung,
- Abschluss der nach der jeweiligen Prüfungsordnung geforderten Module.
Sie können auf Ihren Antrag gemäß § 18 (2) RPO III auch zugelassen werden, wenn
- ein erforderliches Modul noch nicht bestanden ist und der erfolgreiche Abschluss im darauf folgenden Semester möglich und zu erwarten ist sowie
- Art und Umfang des noch fehlenden Moduls die Anfertigung der Abschlussarbeit fachlich und zeitlich nicht wesentlich beeinträchtigen.
Sie können das Thema Ihrer Abschlussarbeit und die Sie betreuende Lehrkraft beantragen. Machen Sie keinen Vorschlag, sorgt der Prüfungsausschuss für ein Thema und die Betreuung.
Machen Sie sich darum schon rechtzeitig Gedanken um Ihre Praxisphase sowie das Thema der Abschlussarbeit, damit sie Ihren Interessen entsprechen.
Der Antrag zur Abschlussprüfung ist dann bis zum Ende der Vorlesungszeit in der Studienverwaltung (Prüfungsamt) einzureichen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.