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Arbeitnehmerfindungsgesetz
Am 7. Februar 2002 trat die Novellierung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes ArbErfG in Kraft. Mit dem überarbeiteten Gesetz wurden die Rahmenbedingungen des Erfindungs- und Patentwesens im Hochschulbereich grundlegend umgestaltet. So entfällt das bis dato gültige so genannte ‘Hochschullehrerprivileg- und seither sind auch Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter an das Arbeitnehmererfindungsgesetz gebunden.