Bafög FAQ

Wie kann ich meinen Leistungsstand nachweisen? Bzw: ich benötige einen Leistungsnachweis für das Bafögamt. Wo kann ich diesen erhalten?

Sie können sich den Leistungsnachweis aus dem LSF selbst ausdrucken. Der Leistungsnachweis beinhaltet die von Ihnen erreichten Punkte. Dieser wird in der Regel auch von Ihrem Sachbearbeiter des Bafög-Amtes akzeptiert.

Falls dieser Leistungsnachweis vom Bafög-Amt nicht akzeptiert wird, notieren Sie sich den Namen Ihres Sachbearbeiters und gehen Sie in die Sprechstunde des Prüfungsamtes der HTW Berlin zur weiteren Klärung.

Falls Sie -in Ausnahmefällen- unbedingt einen beglaubigten Leistungsnachweis benötigen, können Sie diesen auch bei Ihrer Sachbearbeiterin der Prüfungsverwaltung erhalten.

Benötige ich auch das Formblatt 5 oder ist der Leistungsnachweis ausreichend?

In der Regel ist das Formblatt 5 nicht notwendig, d.h. der beglaubigte Leistungsnachweis ist für das Bafögamt ausreichend, da auf dem Leistungsnachweis die ECTS Punkte angegeben sind. Das Formblatt 5 war vor Einführung der standardisierten ECTS Punkte nötig.

Falls Sie -in Ausnahmefällen- dennoch das Formblatt 5 benötigen, müssen Sie mir zur Ausstellung des Formblattes den vom Prüfungsamt beglaubigten Leistungsnachweis vorlegen (siehe oben). Ohne diesen ist die Ausstellung des Formblatt 5 nicht möglich, da ich keine Prüfmöglichkeiten habe. Die Einstufung, ob Sie die üblichen Leistungen erbracht haben, erfolgt dabei nur nach den erreichten ECTS Punkten des Leistungsnachweises. (Nötige Punktzahl siehe unten.) Eine ausgedruckte und (teilweise) ausgefüllte Version des Formblatt 5 müssen Sie ebenfalls mitbringen.

Wann ist in der Regel ein Lestungsnachweis meiner erbrachten Studienleistungen nötig?

Ab dem 5. Semester kann BAföG nur nach Vorlage des Leistungsnachweises weiterbewilligt werden.

Alle Leistungsempfänger werden hierzu schriftlich aufgefordert.

Details: https://www.studentenwerk-berlin.de/studienfinanzierung/bafoe/index.html

Wieviel ECTS-Leisungspunkte sind für die Weiterführung einer Studienförderung (im Rahmen des Bafög) in der Angewandten Informatik erforderlich?

Semester zu erreichende Punkte von insgesamt
1 25 30
2 53 60
3 82 90
4 111 120
5 140 150
6 165 180

Meine nötige Punktzahl erreiche ich erst durch Prüfungen im 2 Prüfungszeitraum. Ein Leistungsnachweis soll ich aber zum Anfang des 5. Semesters einreichen.

Zunächst abwarten, bis der jeweilige 2. Prüfungszeitraum (2. PZ)abgelaufen ist und alle Dozenten Ihre Leistungsbewertungen in LSF eingetragen haben (jeder Punkt zählt und iterative Einreichungen von Zwischenständen Ihres Punktestands, z.B. bei ausstehender Korrektur von n Klausuren, sind nicht angebracht). Die Dozenten haben hierzu Zeit bis ca. einen Monat nach dem Ende des Prüfungszeitraumes. Bitte die Dozierenden nicht drängen, diese haben gerade zu Semesteranfang sehr viel zu tun!

Sie sollten das Bafögamt eventuell auf diese organisatorische Besonderheit der HTW hinweisen (Möglichkeit des 2. Prüfungstermins).

Auf welcher juristischen Grundlage basieren die Regelungen bzgl. des Bafögs?

Die Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG), siehe https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/BJNR014090971.html