FAQ Prüfungsausschuss (PA)¶
Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Inhalte nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte sind.
Wofür ist der Prüfungsausschuss zuständig, d.h. mit welchen Anliegen kann ich mich (direkt) an den Prüfungsausschussvorsitzenden wenden?¶
Der Tätigkeitsfokus des Prüfungsausschuss liegt bei Entscheidung über relevante Vorgänge resultierend aus der RStPO (§19 (3) RStPO);
daraus folgt:
- Keine Beratung. Diese sollten aus Kapazitätsgründen andere Stellen machen, z.B. Studienfachberatung oder Studierendenservice,
- Keine reinen Verwaltungstätigkeiten, wie Bestätigen der Echtheit von Dokumenten, Eintragen von Noten, Entgegennehmen und bloßes Weiterreichen von Dokumenten an die Prüfungsverwaltung, etc.
- Der Prüfungsausschuss muss der Ordnung folgen, d.h. es können keine Entscheidungen gegen die offiziellen Ordnungen getroffen werden. Falls eine Entscheidung irrtümlich gegen die Ordnung gefällt wurde, ist diese ggf. nicht gültig.
- Der Prüfungsausschuss inkl. des Prüfungsausschussvorsitzenden ist nicht Teil des Prüfungsamtes bzw. der Verwaltung. Er hat auch kein Zugang zu den IT-Systemen. Daher bitte keine Fragen bzgl. LSF-Einträgen etc.
Studierende wenden sich i.d.R. nicht direkt an den Prüfungsausschuss, da dieser Vorgänge behandelt, die durch andere zuständige Stellen der HTW Berlin, wie im Folgenden beschrieben, ausgelöst werden.
Ausnahme: Sie sollten sich nur direkt an den PA bei "Einzelfallentscheidungen" zur Anerkennung eines Moduls (s.u.) und für den Studienvertrag (für Outgoings s.u.) wenden.
Offizielle Anfragen zu folgenden Prozessen laufen über die Verwaltung und werden von den Studierenden nicht direkt beim Prüfungsausschussvorsitzenden eingereicht:
- Anerkennungen von Studiengangswechslern: Meldungen / Auslösungen von Vorgängen erfolgen ausschließlich über die zentrale Verwaltung im Rahmen der Immatrikulation
- Anträge auf Nachteilsausgleich (Webseite mit Information)
- Anmeldung von Abschlussarbeiten (via moodle bzw. FB4 Verwaltung - Bitte keine Anfragen hierzu an mich)
- Antrag auf Verlängerung der Bachelorarbeit
D.h. wenden Sie sich hier an die entsprechenden Stellen der Verwaltung. Oft ist dies das Studierenden- und Prüfungsmanagement von Studierenden in Studiengängen aus Fachbereich 4. Direkte Anfragen an den Prüfungsauschuss werden nicht bearbeitet.
Das Vorgehen für folgende Anerkennung siehe entsprechende Fragen/Antworten unten:
- Anerkennungen von Modulen für Studierende des Studiengangs AI, d.h. Einzelfallentscheidungen zur Anerkennung eines Moduls.
- Akademischen Anerkennung im Ausland (ASL)
Der Prüfungsausschuss ist zuständig über folgende Entscheidungen, wobei er Dokumente über die entsprechenden Verwaltungsstellen erhält (nicht direkt von den Studierenden):
- die fachliche Beurteilung zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen,
- Anträge auf schriftlich begründete Einwendungen gegen Leistungsbeurteilungen,
- einen möglichen Nachteilsausgleich,
- die Zulassung zur Abschlussprüfung,
- Titel- oder Themenänderungen bzw. Rückgabe des Themas sowie Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten.
Für Fragen zu Modulbelegungen (keine Zulassung erhalten etc.) ist der Prüfungsausschuss nicht zuständig.
Der Tätigkeitsfokus liegt folglich bei Entscheidung über relevante Vorgänge resultierend aus der RStPO (§19 (3) RStPO); daraus folgt: keine Beratung. Das sollten aus Kapazitätsgründen andere Stellen machen, z.B. Studienfachberatung, Studierendenservice, ...
Welches sind die relevaten Dokumente bzgl. Prüfungsfragen? Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die Entscheidungen des Prüfungsausschuss?¶
Die Rechtsgrundlage bilden die
- Rahmenstudien- und -prüfungsordnung RStPO der HTW (nichtamtliche Lesefassung)
- Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik
- für weitere Ordnungen der AI (alte Studien- und Prüfungsordnung, Äquivalenztabelle) etc. siehe Webseite der AI zu Ordnungen.
Wie läuft der Prozess bei der Einzelfallentscheidungen zur Anerkennung eines Moduls ab?¶
Hinweis für Studierende der alten Prüfungsordnung: Dies gilt nur für Module bei der in der Äquivalenztabelle "Einzelfallentscheidung durch den PA" steht. Bitte beachten Sie auch die Fragen/Antworten weiter unten.
Für die Fremdsprachenmodule, z.B. Englisch, ist das Fremdspracheninstitut zuständig.
Reichen Sie beim Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) per Email in der Belegungsphase die Modulbeschreibungen von den Kursen ein, die Sie belegen möchten, und benennen Sie die Kurse Ihrer Studienordnung (es sollte eine Ähnlichkeit bestehen), für welche Sie die Anerkennung wünschen. Er sollte ihnen antworten und dies entsprechend notieren.
Zur Prüfungsanmeldung müssen Sie in dem entsprechenden Formular mit Punkt 2. der Prüfungsanmeldung für die ersatzweise Belegung und Prüfung in Studienfächern
ohne Übergangsregelung die entsprechenden Module eintragen
und zuerst die Unterschrift des Dozenten einholen. Dann können Sie von PAV (per Email) die Unterschrift erhalten. Die eigentliche Prüfungsanmeldung erfolgt dann anschließend über die Verwaltung.
Füllen Sie das Dokument korrekt und vollständig aus! Verwenden Sie bei HTW Veranstaltungen auch die entsprechenden Modulnummern BXX!
Hinweise:
- Nicht-PDF Dokumente, falsch ausgefüllte oder nur teilweise ausgefüllte Formulare werden nicht bearbeitet.
- Beachten Sie, dass Sie die Unterschriften rechtzeitig (insbesondere für den 2.PZ am besten in der Vorlesungszeit) beantragen, da ggf. in der vorlesungfreien Zeit im Urlaub bin.
Sonderregelung für das WiSe 24/25¶
Im Wintersemester 24/25 gelten außerdem folgende Äquivalenzen:
Modul im Studiengang AI | Äquivalentes Modul im Studiengang IKG |
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B 11 Programmierung 1 | B 13 Programmierung 1 |
B 14 Wissenschaftliches Arbeiten | B 14 Wissenschaftliches Arbeiten zu gesellschaftlichen Aspekten der Informatik |
B16 Mathematik 1 | B15 Mathematik 1 |
B21 Programmierung 2 | B23 Programmierung 2 |
B22 Betriebssysteme und Netzwerke | B21 Betriebssysteme |
B24 Datenbanken | B22 Datenbanken |
B26 Mathematik 2 | B25 Mathematik 2 |
B31 Programmierung 3 | B33 Programmierung 3 |
B33 Algorithmen und Datenstrukturen | B24 Algorithmen und Datenstrukturen |
B32 Softwareengineering 1 | B42 Softwareengineering und Softwarearchitekturen |
B51 Datenschutz und Datensicherheit | B53 Datenschutz und Datensicherheit |
B53 Projektstudium | B34 Projektstudium 1 oder B44 Projektstudium 2 oder B54 Projektstudium 3 |
Sie müssen sich zur Prüfung formlos mit allen Informationen (Studiengang, Module, Prüfungszeitraum 1 oder 2 etc.) über das Kontaktformular des Studierendenservice im Prüfungsanmeldezeitraum zur entsprechenden Prüfung anmelden! Eine Bestätigung des Prüfungsausschuss ist dabei nicht nötig.
Ich will in den Studiengang AI wechseln. Kann ich vorab erfahren, welche Module mir angerechnet werden?¶
Nein, dies ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Reichen Sie beim Wechsel bzw. der Immatrikulation alle Unterlagen vollständig (inkl. aller Modulbeschreibungen) bei der Verwaltung ein. Dabei können Sie Vorschläge machen, welche Äquivalenzen Ihrer Meinung nach vorliegen. Sie erhalten dann über die Verwaltung wieder das Ergebnis, d.h. welche Module anerkannt worden sind. Kontaktieren Sie nicht direkt den Prüfungsausschuss. Anerkennungsanfragen vor (z.B. von nicht immatrikulierten, interessierten Wechsler:innen) oder nach Immatrikulierung (also Zweitprüfung) werden grundsätzlich abgelehnt.
Können Studierende der neuen Ordnung Module aus anderen Studiengängen belegen, um sich diese als Wahlpflichtmodule oder Pflichtmodule anerkennen zu lassen?¶
Dies ist möglich, vgl. Frage "Wie läuft der Prozess bei der Einzelfallentscheidungen zur Anerkennung eines Moduls".
Wahlpflichmodule werden dabei in der Regel als "B101 Ausgewählte Kapitel der Informatik 1" bzw. "B102 Ausgewählte Kapitel der Informatik 2" anerkannt.
Akademischen Anerkennung im Ausland (ASL) bzw. ich möchte ein oder mehrere Semester im Ausland studieren und möchte mir dann Kurse anrechnen lassen?¶
- Für die Anrechnung von Studienleistungen beachten Sie bitte die Informationsseiten des International Office. Bitte beachten Sie, dass aus Kapazitätsgründen der Studienvertrag nicht ständig offiziell geändert werden kann.
- Hinweis: Für Learning Agreements (Erasmus Plus) bin ich nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich hier an das International Office.
Nur für Studierende der alten Prüfungsordung (Immatrikulation bis Sommersemester 2021/22)¶
Die weiteren Fragen sind nur für Studierende der alten Prüfungsordung (Immatrikulation bis Sommersemester 2021/22) relevant.
Welche Module kann bzw. muss ich belegen, um diese für mein Studium verwenden zu können?¶
Dies ist im AMBl. 26/24 (Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung) geregelt. Falls hier in der Tabelle in Spalte zwei oder drei explizit Module aufgeführt werden, werden nur diese als äquivalent akzeptiert. D.h. dies ist eine Muss-Regelung und nur diese Module (im Studiengang AI bzw. IKG) sollten von Ihnen belegt werden. Es können auch keine Module anderer Studiengänge (wie z.B. IMI) mit ähnlichen Inhalten angerechnet werden. Hierauf hat der Prüfungsausschuss keinen Einfluss.
Für die Module für die keine Einzelfallentscheidung erlaubt ist, muss auch keine Unterschrift vom PA eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für die Wahlpflichtmodule (WP):
- Nur bei Modulen bei denen Einzellfallentscheidung steht, ist der Prüfungsausschuss (für diese Entscheidung) zuständig!
- Bitte beachten Sie, dass WP-Module von IKG und AI jetzt direkt für die alten WP-Module anerkannt werden, d.h. hier ist der Prüfungausschuss nicht mehr zuständig (keine Einzelfallentscheidung!). Sie müssen aber unbedingt ein WP-Modul von IKG oder AI wählen. Pflichtmodule können vom Prüfungsamt nicht als aquivalent angesehen werden, vgl. Ordnung! Meines Wissens ist hier folgendes Vorgehen geplant (Information von der Prüfungsverwaltung): Die neuen Modulnamen werden direkt auf dem Zeugnis stehen, d.h. eine Anrechnung mit dem alten Modulnamen wird nicht mehr vorgenommen. Sie können sich dann daher direkt im LSF zur entsprechenden Modulprüfung anmelden.
In der Äquivalenztabelle steht bei einem Modul "Einzelfallentscheidung durch den PA". Was heißt dies bzw. wie muss hier vorgegangen werden?¶
Beachten Sie hierzu die Frage/Antwort "Wie läuft der Prozess bei der Einzelfallentscheidungen zur Anerkennung eines Moduls ab" (siehe oben).